Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pentaplus; Mag. FH Armin Schwartz-Just; Stand 27.10.2015
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Gültigkeitsdauer
Unsere Angebote behalten seine Gültigkeit für 45 Tage.
Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns alle Informationen welche wir von unserem Auftraggeber erhalten, sei es mündlich oder schriftlich, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung unseres Auftrags zu verwenden.
Auftragsänderungen
Jedwede Anpassung unseres Angebotes in Umfang und Art der von uns erbrachten Dienstleistung ist mit dem Auftraggeber vor Erbringung zu vereinbaren und bedarf der Schriftform.
Beratungstermine
Vor Ort Beratungstermine werden von uns, so im Angebot nicht inkludiert, in Verrechnungseinheiten verrechnet, wobei ein Viertel Beratungstag die kleinste Einheit darstellt, zuzüglich Fahrt- und Aufenthaltsspesen. Reisezeit wird keine verrechnet.
Referenzen
So von unserem Auftraggeber nicht explizit anders gewünscht, sind wir berechtigt, den Firmennamen und das Logo unseres Auftraggebers in Referenzlisten an zu führen.
Rechnungsstellung
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt zu 50% bei Auftragserteilung und zu 50% nach Abschluss unserer Leistungen.
Eigentums- und Urheberrecht an konzeptionellen Grundlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages , erstellten Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von uns an Dritte deren schriftlicher Zustimmung
Haftung
Alle MitarbeiterInnen handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den Auftraggeber bereitgestellten Informationen und der darauf basierenden Gutachten, Analysen, Berichte etc. übernehmen wir keine Haftung.
Anonymität
Wir verpflichten uns, die Vertraulichkeitszusagen gegenüber den BefragungsteilnehmerInnen ausnahmslos eingehalten werden. Der Auftraggeber erhält Berichte in anonymisierter und aggregierter Form. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn es sich explizit um nicht anonyme Ergebnisberichte handelt, wobei sämtliche BefragungsteilnehmerInnen schriftlich zustimmen müssen, bzw. Belegschaftsvertreter vor ab informiert wurden und in Schriftform zugestimmt haben.
Übersetzungen und andere Fremdleistungen
Von uns in Auftrag gegebene Fremdleistungen (z.B. Übersetzungen) werden von uns an den Auftraggeber mit einem Zuschlag von 12% weiterverrechnet. So Fremdleistungen benötigt werden, werden sie in Abstimmung mit dem Auftraggeber beauftragt.
Aufbewahrung
Fragebögen werden von uns 2,5 Jahre aufbewahrt, gescannt oder im Original. Eine Einsichtnahme ist nur dann möglich, so die Wahrung der Anonymität sicher gestellt ist.
Zusatzleistungen
Zusätzliche, nicht im unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung erfassten Leistungen müssen mit dem Auftraggeber vereinbart werden und werden von uns mit einem Stundensatz von € 150,- verrechnet, zuzüglich Fahrtspesen. Fahrzeiten werden nicht verrechnet.
Fragebögen:
Werden die Fragebögen von einem MitarbeiterIn von Pentaplus in das Auswertungssystem händisch übertragen, so wird dem Auftraggeber pro Fragebogen 2€ in Rechnung gestellt.
Reisekosten
So nicht anders vereinbart werden von uns Reisekosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes(derzeit 0,42€Cent) in Rechnung gestellt.