Der Arbeitsschutz ist für Sie als UnternehmerIn gesetzlich verpflichtend.

 

Sie sind für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Verwendungsschutz verantwortlich. Gleichzeitig sind auch ArbeitnehmerInnen verpflichtet, die Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.

 

Doch letztlich bleiben Sie als UnternehmerIn und Führungskraft dafür verantwortlich, dass Ihre MitarbeiterInnen diese Bestimmungen auch einhalten.

 

Wenn Sie Arbeitskräfte aus Leihfirmen in Ihrem Unternehmen beschäftigen, gilt das ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) selbstverständlich auch für diese.

 

Arbeitssicherheit als Arbeitsschutz

 

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG Österreich) mit seinen Verordnungen und Novellen regelt diesen Bereich.

 

Ziel ist die Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und daraus folgende Dauerschäden und Kosten. Bei Ihren Maßnahmen im Betrieb müssen Sie sich an den folgenden Grundsätze der Gefahrenverhütung orientieren:

 

  • Gefahren und Risiken sollen bekämpft werden, bevor sie entstehen. Besser vermeiden als hinterher reparieren.
  • Der Mensch ist als wesentlicher Faktor zu berücksichtigen.
  • Der aktuelle Stand der Technik ist zu berücksichtigen.
  • Gefahrenverhütung muss geplant und evaluiert werden
  • Anweisungen an die Mitarbeiter/innen sind verständlich und in geeigneter Form zu treffen.

 

 

 

Verwendungsschutz als Arbeitsschutz

 

Darunter fallen Schutzbestimmungen für einzelne besonders schutzwürdige Gruppen von Arbeitnehmer/innen.

Dazu zählen Frauen (besonders werdende und stillende Mütter) und Regelungen der Arbeitszeit und Ruhezeiten (z.B. LKW-Fahrer etc.)

 

Hier finden Sie weitere Informationen über den Arbeitsschutz in Österreich.